Vermittlungsbedingungen der Finitrip GmbH
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen– nachfolgend „Kunde“ genannt- und der Firma Finitrip GmbH, nachfolgend „Finitrip“ abgekürzt, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses zustande kommenden Vermittlungsvertrages. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von Finitrip zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomizils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von Finitrip, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Finitrip bietet auf ihrer Internetseite die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. Finitrip hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.
1.2. Soweit Finitrip weitere Leistungen der Vermieter vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Vermieters ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Vermieters oder von Finitrip selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat Finitrip lediglich die Stellung eines Vermittlers von Ferienhausmietverträgen.
1.3. Finitrip hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von Finitrip vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von Finitrip als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von Finitrip) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist Finitrip im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages über das Ferienobjekt. Finitrip haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von Finitrip aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die Rechte und Pflichten von Finitrip als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.6. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Finitrip als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von Finitrip zustande kommenden Vertrags.
2. Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1. Soweit sich aus der Ausschreibung nichts Abweichendes ergibt, kann der Kunde das Feriendomizil für 24 Stunden unverbindlich vorreservieren. In diesem Fall erhält der Kunde von Finitrip ein Angebot, welches ohne entsprechende Annahme durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden, automatisch verfällt und das Feriendomizil wieder zur Buchung freigeschaltet wird. Ein entsprechender Hinweis findet sich im Angebot von Finitrip.
2.2. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Vermieters und der Buchung des Kunden, sind die Beschreibung des Feriendomizils und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Ferienhausmietverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.3. Für alle Buchungen, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde Finitrip als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Vermieters den Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an.
b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die Finitrip als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form, sodass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden und den Vermieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Vermieter bzw. Finitrip als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Vermieter bzw. Finitrip jedoch aus dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Kunden die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
2.4. Buchungen können ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) unter www.finitrip.de oder über Kommunikationsdienste WhatsApp bzw. Telegramm erfolgen. Für den Vertragsabschluss gilt:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von Finitrip erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext von Finitrip im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Finitrip beim Kunden zu Stande.
3. Auskünfte, Hinweise
3.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Finitrip im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Finitrip gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Finitrip bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von Finitrip zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.3. Sonderwünsche nimmt Finitrip nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat Finitrip für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
4. Zahlungsabwicklung
4.1. Finitrip ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
4.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 10 % des Gesamtpreises (der genaue Betrag ergibt sich aus der Buchungsbestätigung) und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung – bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich und grundsätzlich vor Mietbeginn – an Finitrip zu bezahlen, wobei Finitrip der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss.
4.3. Die Restzahlung ist, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn fällig.
4.4. Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte und PayPal sind hingegen möglich, sofern in der Buchungsgrundlage (Internet) nichts Abweichendes angegeben ist.
4.5. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei Finitrip oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, ist Finitrip berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.2 zu berechnen.
4.6. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
5. Kaution
5.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
5.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Finitrip treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
5.3. Die Kaution dient zur Deckung von Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen sowie zur Sicherheit im Falle von Schäden gemäß Ziffer
5.4. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
5.5. Der Vermieter erstellt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalts alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von Finitrip vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an Finitrip als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2. Die Vermieter können durch Finitrip als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 10 % des Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis 31. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Belegungsbeginn und bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.
6.3. Dem Vermieter bzw. Finitrip als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
6.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber Finitrip nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
6.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch Finitrip als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.
6.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Sollte der Vermieter einer Umbuchung aus Kulanz zustimmen und diese tatsächlich durch Finitrip vorgenommen werden, so kann Finitrip namens des Eigentümers ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Umbuchung verlangen.
7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Finitrip als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 12. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von Finitrip zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
8.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
8.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
8.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten, wird aber empfohlen.
9. Einreisebestimmungen
9.1. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.
9.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft Finitrip keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
10. Obliegenheiten des Kunden gegenüber Finitrip und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
10.1. Den Kunden trifft die Pflicht, Vertragsunterlagen, insbesondere die Buchungsbestätigung der vermittelten Leistung, die dem Kunden von Finitrip als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Vermietersausgehändigt wurde, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Finitrip bei Unstimmigkeiten unverzüglich zu benachrichtigen.
10.2. Mängel der Vermittlungsleistung von Finitrip sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit Finitrip in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
10.3. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von Finitrip genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
10.4. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
10.5. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11. Haftung des Vermittlers
11.1. Soweit Finitrip eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet Finitrip nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
11.2. Finitrip haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von Finitrip, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung von Finitrip aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11.4. Die Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
12. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
12.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, die überzähligen Personen sofort des Objekts zu verweisen und zusätzlich eine angemessene Entschädigung für den Zeitraum der tatsächlichen Überbelegung zu verlangen.
12.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden (Besuch) mit Übernachtung ist untersagt. Übernachtungsgäste oder eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters bzw. von Finitrip als dessen Vertreterund kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
12.4. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen, Wohnwagen oder anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung.
12.5. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
12.6. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
12.7. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
12.8. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Feriendomizil bei der Abreise aufgeräumt, besenrein und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss geleert und der Müll entsorgt werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter berechtigt, die hieraus zusätzlich voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
12.9. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist,
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe korrekte Angaben gemacht wurden,
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist,
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
13. Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbes. dem Corona-Virus)
13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Belegung des jeweiligen Ferienobjektes mit Angehörigen eines oder mehrerer Hausstände. Eine Belegung mit Angehörigen mehrerer Hausstände gilt unabhängig von der vereinbarten Maximalbelegungszahl ausdrücklich als nicht vereinbart.
13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsreglungen oder -beschränkungen des Vermieters bei der Inanspruchnahme der Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Vermieter unverzüglich zu verständigen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
14.1. Finitrip weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Finitrip nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Finitrip verpflichtend würde, informiert Finitrip die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Finitrip weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von Finitrip findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Finitrip ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3. Der Kunde kann Finitrip, soweit Finitrip als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.
14.4. Für Klagen von Finitrip gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von Finitrip vereinbart.
14.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Finitrip anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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50674 Köln
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Margarita Mera Espinosa
Registereintragung HRB 108745 (AG Köln)
Telefon: +49 (0) 173 9566772
E-Mail: info@finitrip.de